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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (EG-Finanzschutz-Auslegungsprotokollgesetz)
Art 1 

Dem in Brüssel am 29. November 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung und den hierzu abgegebenen Erklärungen wird zugestimmt. Das Protokoll und die Erklärungen werden nachstehend veröffentlicht.