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N-Lex
Verordnung zur Durchführung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in der Handelsperiode 2021 bis 2030
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EPUB
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1
Emissionsberichterstattung
§ 3 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Anlagen
§ 4 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nichtbiogenen Ursprungs im Bereich Anlagen
§ 5 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Luftverkehr
§ 6 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Biokraftstoffe im Bereich Seeverkehr
§ 7 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs in den Bereichen Luft- und Seeverkehr
§ 8 Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für Brennstoffe mit biogenem Anteil im Bereich Brennstoffemissionshandel
§ 9 Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung für erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs im Bereich Brennstoffemissionshandel
Unterabschnitt 2
Überwachung
§ 10 Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung; Fortgeltung des Überwachungsplans
Unterabschnitt 3
Versteigerung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
§ 11 Versteigerung
Unterabschnitt 4
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen
§ 12 Erhebung von Bezugsdaten
§ 13 Mitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
§ 14 Mitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
Abschnitt 3
Anlagen
Unterabschnitt 1
Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
§ 15 Einheitliche Anlage
Unterabschnitt 2
Kleinemittenten
§ 16 Befreiung von Kleinemittenten
§ 17 Form und Inhalt des Antrags
§ 18 Gleichwertige Maßnahme
§ 19 Ausgleichsbetrag
§ 20 Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
§ 21 Erlöschen der Befreiung
§ 22 Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 23 Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
Abschnitt 4
Brennstoffemissionshandel
Unterabschnitt 1
Anwendungsbereich
§ 24 Anwendungsbeschränkungen
Unterabschnitt 2
Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen und zur Verifizierung der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel
§ 25 Eröffnung von Besitzkonten für Verantwortliche
§ 26 Vereinfachungen bei steuerfreier Verwendung nach dem Energiesteuergesetz
§ 27 Einlagerer
§ 28 Ermittlung der Brennstoffmenge
§ 29 Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des Brennstoffemissionshandels
§ 30 Ermittlung des Anteilsfaktors
§ 31 Vermeidung von Doppelzählungen durch Überwachung und Berichterstattung bei Luftfahrzeugbetreibern
§ 32 Vereinfachende Maßnahmen im Rahmen der Verifizierung
Abschnitt 5
CO2-Grenzausgleichssystem
§ 33 Verwendung der Sicherheitsleistung
Abschnitt 6
Beleihung
§ 34 Aufhebung der Beleihung
Anlage
Standardwerte für den Anteilsfaktor
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