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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung - EIGV)
§ 43
Befristung
§ 38 tritt am 16. Juni 2021 außer Kraft.
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