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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier
§ 1
Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Eier.
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