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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2024 (Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 - EinglMV 2024)
§ 3 Neuberechnung der Anteile nach Veränderung der Zuständigkeit von Jobcentern

Verändert sich die Zuständigkeit von Jobcentern für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verlauf des Jahres 2024, so kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Neuberechnung der Anteile für die betreffenden Jobcenter vornehmen. Dabei werden die anderen und ergänzenden Maßstäbe nach § 1 Absatz 3 und 5 und nach § 2 Absatz 4 und 5 berücksichtigt.