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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026 (Eingliederungsmittel-Verordnung 2026 - EinglMV 2026)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.