Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026 (Eingliederungsmittel-Verordnung 2026 - EinglMV 2026) § 5Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.