Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat dem Bundespräsidenten, der Präsidentin des Deutschen Bundestages und dem Bundeskanzler mit Schreiben vom 25. August 1990 den Beschluß der Volkskammer vom 23. August 1990 übermittelt, durch den diese den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 Satz 2 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 erklärt.
Das Schreiben der Präsidentin der Volkskammer an den Bundespräsidenten und der Beschluß der Volkskammer werden nachstehend veröffentlicht.
Der Bundesminister des Innern