Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 
Gesetz über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 49 S. 894) 
mit folgenden Maßgaben: 
- a)
 Es gilt auch für die am 1. September 1990 noch als volkseigen bestehenden Wohnungen, soweit oder solange sie nicht auf private Eigentümer zurückzuübertragen sind.
- b)
 Es tritt am 31. Dezember 1995 außer Kraft, soweit nichts anderes bestimmt wird.
- c)
 In § 17 Abs. 1 entfällt die Mindestandrohung von 1.000 Deutsche Mark.