(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3069)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde, 
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person, 
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung, 
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5, 
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, 
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle. 
 Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 
- 1.
- Benennung der Handlungsbereiche der Prüfung, 
- 2.
- Bewertung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung, 
- 3.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, 
- 4.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl, 
- 5.
- die Gesamtnote in Worten, 
- 6.
- Befreiungen nach § 5, 
- 7.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10.