Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr 1 (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) § 8Personenbeförderung und Anhängerbetrieb
Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.