Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
technische Kommunikation,
- 6.
betriebliche Kommunikation,
- 7.
Planen der Auftragsabwicklung,
- 8.
Vorbereiten der Auftragsausführung,
- 9.
Einrichten und Abräumen der Montagestelle,
- 10.
Bearbeiten und Verbinden von mechanischen Teilen,
- 11.
Zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen und Schaltschränken,
- 12.
Montieren von elektrischen Maschinen, Geräten und sonstigen Betriebsmitteln,
- 13.
Montieren von Leitungsführungssystemen und Verlegen von Leitungen,
- 14.
Installieren von elektrischen Anlagen,
- 15.
Prüfen, Messen, Einstellen und Inbetriebnehmen,
- 16.
Beseitigen von Fehlern in elektrischen Anlagen,
- 17.
Dokumentation.