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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
  § 2 Anwendungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
  § 4 Produktkonzeption
  § 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle
  § 6 Registrierung
  § 7 Finanzierungsgarantie
  § 7a Rücknahmekonzept
  § 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
  § 9 Kennzeichnung
Abschnitt 3
 Sammlung und Rücknahme
  § 10 Getrennte Erfassung
  § 11 Verordnungsermächtigungen
Unterabschnitt 1
 Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
  § 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
  § 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  § 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  § 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
  § 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
  § 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
  § 17a Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
  § 17b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
  § 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
Unterabschnitt 2
 Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
  § 19 Rücknahme durch den Hersteller
  § 19a Informationspflichten der Hersteller
Abschnitt 4
 Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
  § 20 Behandlung und Beseitigung
  § 21 Zertifizierung
  § 22 Verwertung
  § 23 Anforderungen an die Verbringung
  § 24 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5
 Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
  § 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
  § 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  § 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
  § 28 Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
  § 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
  § 30 Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
Abschnitt 6
 Gemeinsame Stelle
  § 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
  § 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
  § 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
  § 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
  § 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle
Abschnitt 7
 Zuständige Behörde
  § 36 Zuständige Behörde
  § 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
  § 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
  § 38a Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
  § 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Abschnitt 8
 Beleihung
  § 40 Ermächtigung zur Beleihung
  § 41 Aufsicht
  § 42 Beendigung der Beleihung
Abschnitt 9
 Schlussbestimmungen
  § 43 Beauftragung Dritter
  § 44 Widerspruch und Klage
  § 45 Bußgeldvorschriften
  § 46 Übergangsvorschriften
  Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen
  Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1)
Angaben bei der Registrierung
  Anlage 3 (zu § 9 Absatz 2)
  Anlage 4 (zu § 20 Absatz 2 Satz 4)
Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
  Anlage 5 (zu § 21 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 3)
Behandlungskonzept
  Anlage 5a (zu § 21 Absatz 3 Nummer 4 und Absatz 4 Satz 2)
Betriebstagebuch
  Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)