(1) Die Laufbahn gehört zur Laufbahngruppe des einfachen Dienstes und umfasst alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
1. | im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 3) | Betriebsoberaufseherin/ Betriebsoberaufseher, |
2. | in den Beförderungsämtern der | |
| a) | Besoldungsgruppe A 4 | Betriebshauptaufseherin/ Betriebshauptaufseher, |
b) | Besoldungsgruppen A 5 und A 6 | Bundesbahnbetriebsassistentin/ Bundesbahnbetriebsassistent. |
(3) Die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahn nehmen in der Regel folgende Aufgaben und Funktionen wahr:
- 1.
Blockwärter-, Weichenwärter-, Schrankenwärter- und Rangierdienst und
- 2.
Servicedienste im Bahnhof wie z. B. Auskunftserteilung.
Nach entsprechender Verwendungsfortbildung können auch andere Funktionen übertragen werden, soweit diese im Funktionszusammenhang stehen oder sonst dem einfachen Dienst zugeordnet werden können.