Abschnitt 1
Anwendungsbereich
und Begriffsbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung;
Fachkundige Personen; Messungen,
Berechnungen und Bewertungen
§ 3 | Gefährdungsbeurteilung |
§ 4 | Fachkundige Personen; Messungen, Berechnungen und Bewertungen |
Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte und
Auslöseschwellen; Festlegungen
zum Schutz vor Gefährdungen
durch elektromagnetische Felder
Unterabschnitt 1
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen;
allgemeine Festlegungen zum Schutz vor
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
§ 5 | Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder |
§ 6 | Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder |
Unterabschnitt 2
Besondere Festlegungen zum Schutz vor
Gefährdungen durch statische Magnetfelder
§ 7 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen bei Tätigkeiten im statischen Magnetfeld über 2 Tesla |
§ 8 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für die Projektilwirkung von ferromagnetischen Gegenständen im Streufeld von Anlagen mit hohem statischen Magnetfeld (> 100 Millitesla) |
§ 9 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwelle für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten in statischen Magnetfeldern |
Unterabschnitt 3
Besondere Festlegungen zum Schutz vor
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
§ 10 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz |
§ 11 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz |
§ 12 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz |
§ 13 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme bei berührendem Kontakt |
§ 14 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz |
Unterabschnitt 4
Besondere Festlegungen zum Schutz vor
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz
§ 15 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz |
§ 16 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für stationäre Kontaktströme oder induzierte Ströme durch die Gliedmaßen im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 110 Megahertz |
§ 17 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung des Expositionsgrenzwertes der lokalen spezifischen Energieabsorption für sensorische Wirkungen von gepulsten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0,3 Gigahertz bis 6 Gigahertz (Mikrowellenhören) |
Unterabschnitt 5
Besondere Festlegungen zum Schutz vor
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder bei
medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren
§ 18 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung von Expositionsgrenzwerten bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren |
Abschnitt 4
Unterweisung der
Beschäftigten; Beratung durch
den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19 | Unterweisung der Beschäftigten |
§ 20 | Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit |
Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten
und Ordnungswidrigkeiten
§ 21 | Ausnahmen |
§ 22 | Straftaten und Ordnungswidrigkeiten |
Anhang 1 | Physikalische Größen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern |
Anhang 2 | Nichtthermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz |
Anhang 3 | Thermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für zeitveränderliche elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz |