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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge 1 (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.