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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln* (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)
§ 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen

Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 4 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden.

Fußnote

(+++ § 5: Zur Anwendung vgl. § 1 Abs. 3 +++)