Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln* (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG) § 5Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
Ortsfeste Anlagen müssen zusätzlich zu den Anforderungen des § 4 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden.