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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland 1 (Energieeffizienzgesetz - EnEfG)
§ 14 Energieeffizienzregister für Rechenzentren

Die Bundesregierung errichtet ein Energieeffizienzregister für Rechenzentren, in dem die von den Rechenzentren nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 3 übermittelten Informationen gespeichert und in eine europäische Datenbank über Rechenzentren übertragen werden.