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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Energiewirtschaft – Bachelor-Professional in Energiewirtschaft (Energiewirtschaftsfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung - EnWFachwBAProFV)
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Marktmechanismen analysieren und Vorschläge zur Unternehmenspositionierung erarbeiten“ nach § 4,
2.
„Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“ nach § 5,
3.
„Netzmanagement im regulierten und nicht regulierten Geschäftsfeld unterstützen“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.