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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Energiewirtschaftskostenverordnung - EnWGKostV)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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