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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölbevorratungsgesetz - ErdölBevG)
§ 14
Organe
Organe des Erdölbevorratungsverbandes sind
1.
die Mitgliederversammlung,
2.
der Beirat und
3.
der Vorstand.
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