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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-BürgschG)
§ 3 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.