Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO)
Anlage 2 (zu den §§ 9 und 10)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1972, 282

1. Vergrößerung des lichten Raumes und der Gleisabstände bei Gleisen ohne Rollfahrzeugbetrieb
BogenhalbmesserBogeninnenseiteBogenaußenseite
mmmmm
>= 5.0002020
2.0002525
5002525
4003030
2503030
2253535
1803535
1504040
1206045
1008055
8010575
60150105
50185135
40240175
Zwischenwerte dürfen gradlinig eingeschaltet werden; die Maße der Vergrößerung sind auf volle 5 mm aufzurunden.
2. Vergrößerung der Gleisabstände bei Regelspurgleisen
BogenhalbmesserBogeninnenseiteBogenaußenseite
mmmmm
25000
2252530
2005065
1906580
18080100
150135170
120335365
100530570
Zwischenwerte dürfen gradlinig eingeschaltet werden; die Maße der Vergrößerung sind auf volle 5 mm aufzurunden.