Nur ein Arzt darf vornehmen:
- 1.
die künstliche Befruchtung,
- 2.
die Präimplantationsdiagnostik,
- 3.
die Übertragung eines menschlichen Embryos auf eine Frau,
- 4.
die Konservierung eines menschlichen Embryos sowie einer menschlichen Eizelle, in die bereits eine menschliche Samenzelle eingedrungen oder künstlich eingebracht worden ist.