Nur ein Arzt darf vornehmen: 
- 1.
 die künstliche Befruchtung,
- 2.
 die Präimplantationsdiagnostik,
- 3.
 die Übertragung eines menschlichen Embryos auf eine Frau,
- 4.
 die Konservierung eines menschlichen Embryos sowie einer menschlichen Eizelle, in die bereits eine menschliche Samenzelle eingedrungen oder künstlich eingebracht worden ist.