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Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems

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Teil 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Notifizierung von Sicherheitsvorschriften
Teil 2
 Einheitliche Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung
Kapitel 1
 Einheitliche Sicherheitsbescheinigung
  § 4 Voraussetzungen für die Erteilung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung
  § 5 Sicherheitsbescheinigungsstelle
  § 6 Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung
  § 7 Erweiterung des geografischen Tätigkeitsgebiets
  § 8 Überprüfung nach Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/763
  § 9 Änderung einer Sicherheitsbescheinigung
  § 10 Widerruf einer Sicherheitsbescheinigung
  § 11 Widerruf einer Sicherheitsbescheinigung der Agentur
  § 12 Unverhältnismäßige Maßnahmen
  § 13 Unterrichtungspflichten der Sicherheitsbehörde über Sicherheitsbescheinigungen
Kapitel 2
 Sicherheitsgenehmigungen
  § 14 Voraussetzungen für die Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung
  § 15 Antrag auf Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung
  § 16 Verfahren für die Erteilung einer Sicherheitsgenehmigung
  § 17 Unterrichtungspflichten der Sicherheitsbehörde über Sicherheitsgenehmigungen
Teil 3
 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter von Eisenbahnfahrzeugen, der für die Instandhaltung zuständigen Stellen und der sonstigen Verantwortlichen
  § 18 Pflicht, Voraussetzungen einer Sicherheitsbescheinigung und einer Sicherheitsgenehmigung zu erfüllen
  § 19 Pflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stellen
  § 20 Maßnahmen zur Risikobegrenzung
  § 21 Beseitigungs- und Informationspflicht bei Sicherheitsrisiken
  § 22 Informationspflicht im Fall eines Fahrzeugaustausches
Teil 4
 Berichtspflichten
  § 23 Sicherheitsbericht
  § 24 Jahresbericht
Teil 5
 Schlussbestimmungen
  § 25 Ordnungswidrigkeiten
  § 26 Übergangsregelung