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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955)
§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner

Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.