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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 83
Altersvorsorgezulage
In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.
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