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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Ausführung der versorgungsrechtlichen Regelungen der am 25. August 1953 unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
§ 2 Verordnungsermächtigungen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
1. das in § 1 Absatz 2 Satz 1 anzuwendende Verfahren zur Ermittlung der Ruhestandsbezüge nach Schweizer Recht zu bestimmen;
2. die Zuständigkeit nach Nummer 1 auf das Bundeseisenbahnvermögen zu übertragen.