Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung - EStSchlEV) § 3Rundung der Schlüsselzahlen
Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.