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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung - EStSchlEV)
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.