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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG)
§ 2
Aufgaben des Bundes
Dem Bund obliegt die Durchsetzung der Fahrgastrechte auf dem Gebiet des Kraftomnibusverkehrs.
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