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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Vertrag vom 24. Juni 1994 über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union
Art 1 

Dem auf der Insel Korfu am 24. Juni 1994 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Vertrag über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union einschließlich der in der Schlußakte vom selben Tage aufgeführten Erklärungen wird zugestimmt. Der Vertrag und die Schlußakte werden nachstehend veröffentlicht.