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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
Art 1 

Dem in Berlin am 17. Juli 2003 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. 1964 II S. 1369, 1386) und die Erleichterung einer Anwendung wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.