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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung - EUV)
§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb auf den in § 5b Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes genannten Infrastrukturen.