- 1.
den Namen und die Anschrift der meldenden Eisenbahn unter Angabe eines Ansprechpartners,
- 2.
die Benennung der Ereignisart,
- 3.
den Ereignistag und die Uhrzeit,
- 4.
Angaben zu
- a)
dem Ereignisort, aufgeführt nach
- aa)
dem Bundesland,
- bb)
der Betriebsstelle und den benachbarten Betriebsstellen und
- cc)
der Streckennummer und des Streckenkilometers,
- b)
der Zugsicherungseinrichtung,
- c)
dem Zugfunk,
- d)
dem Betriebsverfahren und
- e)
einem erteilten Nothaltauftrag,
- 5.
die Benennung der beteiligten Eisenbahnen,
- 6.
die Angabe der Zugnummern und der Zuggattungen der beteiligten Züge,
- 7.
Angaben zum Hergang des gefährlichen Ereignisses,
- 8.
Angaben über die Folgen, dargestellt nach Personenschäden, Sachschäden und der Beteiligung von Gefahrgut, und
- 9.
Angaben zur Ursache des gefährlichen Ereignisses und, soweit die Ursache nicht eindeutig bestimmbar ist, über die vermutete Ursache des gefährlichen Ereignisses.