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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei den Besonderen Leistungen im Einzelfall im Sozialen Entschädigungsrecht (Verordnung zum Einkommen und Vermögen im SGB XIV - EVV)
§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.