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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
§ 19 Beschwerdeverfahren

Bei den Partnerorganisationen sind unabhängige und keinen Weisungen unterworfene Beschwerdestellen einzurichten. Das Verfahren vor den Beschwerdestellen ist kostenfrei. Kosten des Antragstellers werden nicht erstattet.