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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Bruteier-Kennzeichnungsverordnung - BruteiKennzV)
§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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