Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG) § 15Evaluierung
Es findet bis zum 31. Dezember 2024 eine Evaluierung der Regelungen dieses Gesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz statt.