| Nummer | Verwendung | Betrag (in Euro pro Monat)  | 
|---|---|---|
| 1 | 2 | |
| 1 | in der Bundespolizei in der GSG 9 | 500 | 
| 2 | im Zollfahndungsdienst in der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll | 469 | 
| 3 | im Zollfahndungsdienst in einer Observationseinheit Zoll | |
| 4 | im Bundeskriminalamt in einem Mobilen Einsatzkommando | |
| 5 | in einem Personenschutzkommando, das für Personenschutzaufgaben in ausländischen Einsatzgebieten mit sehr hohen oder extremen Belastungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 5 oder 6 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung eingerichtet ist | 375 | 
| 6 | in der Bundespolizei als Flugsicherheitsbegleiter an Bord deutscher Luftfahrzeuge oder als Verdeckter Ermittler unter einer verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) | 325 | 
| 7 | in der Bundespolizei in einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit plus | |
| 8 | als Personenschützer, soweit sie nicht von Nummer 5 erfasst sind | 250 | 
| 9 | in der Bundespolizei in einer Mobilen Fahndungseinheit | |
| 10 | in der Bundespolizei in einer Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft | |
| 11 | bei den Nachrichtendiensten des Bundes in einer Observationsgruppe | |
| 12 | bei den Nachrichtendiensten des Bundes als zur verdeckten Informationsbeschaffung operativ tätiger Beamter im Außendienst oder mit unmittelbarem Kontakt zu Personen von nachrichtendienstlichem Interesse | |
| 13 | bei den Nachrichtendiensten des Bundes, bei den Polizeibehörden des Bundes sowie beim Zollfahndungsdienst als überwiegend im Außendienst zur verdeckten Einsatz- und Ermittlungsunterstützung eingesetzter Operativtechniker | 188. |