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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege (Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung - FABaumPflPrV)
§ 15 Anforderungen und Prüfungsinhalte

(1) Im Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.
Vorgaben des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts im Betrieb umzusetzen,
2.
Vorschriften zum personenbezogenen Datenschutz und zur Datensicherheit umzusetzen,
3.
Personalplanung durchzuführen,
4.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen, auszuwählen, einzustellen und einzuarbeiten,
5.
Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu beurteilen und Aufgaben auf diese entsprechend der Beurteilung zu übertragen,
6.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz anzuleiten und entsprechende Maßnahmen zu organisieren,
7.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anzuleiten,
8.
Leistungen und Verhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen festzustellen und zu bewerten, soweit erforderlich unter Hinzuziehung von Leistungsbeurteilungen Dritter,
9.
Personal- und Beurteilungsgespräche zu führen und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen,
10.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu motivieren und zu fördern,
11.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu qualifizieren und bei der Weiterbildung zu unterstützen,
12.
soziale Zusammenhänge und Konflikte zu erkennen und zu bewerten, Maßnahmen zur Lösung von Konflikten anzuwenden,
13.
Kommunikation und Teamarbeit zu organisieren und zu unterstützen,
14.
Führungsstile zu kennen und das eigene Führungsverhalten kritisch zu beurteilen sowie
15.
Arbeitsverhältnisse zu begründen und zu beenden.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
1.
Gewinnen, Einarbeiten und Anleiten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
2.
Weiterbilden von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
3.
Motivation und betriebliche Bindung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
4.
betriebliche Kommunikation und Unternehmenskultur,
5.
Konfliktlösungsstrategien,
6.
Führungsstile und Führungsverhalten,
7.
Personalentwicklung,
8.
Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sowie
9.
einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Arbeitsrecht, einschließlich dem Tarifrecht, und dem Sozialrecht.