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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter
§ 13
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.
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