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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Anlage 1a (zu § 2a)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1417 - 1420)
Musterplan
für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang

AbschnittUESachgebietLehrkraft1
1.1EinführungJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
2.12Die Fahrschule 
2.1 Eröffnung einer FahrschuleJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Neugründung, Übernahme einer Fahrschule
–Kauf
–Pacht
2.2 Kriterien der StandortwahlJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Lage
–Konkurrenz
–demographische Perspektiven
2.3 Rechtsformen einer FahrschuleJurist
–natürliche Personen (Einzelunternehmen)
–juristische Personen (GmbH, e. V., AG)
 verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes
–BGB-Gesellschaft, Gemeinschaftsfahrschulen
–rechtsfähige Personengesellschaften
–Kooperationen
2.4 Die Fahrschulerlaubnis und die BehördenJurist, Fahrlehrer
–Fahrschulerlaubnisbehörde, Antragsverfahren, Eröffnung, Verlegung, Erweiterung, Widerruf, Rücknahme, Ruhen, Erlöschen, Zweigstellen
–Vertrag über Gründung einer Gemeinschaftsfahrschule
–Kooperationsvertrag
–Überwachung nach § 54 FahrlG
–Ausstattung
–Gewerbebetrieb – für Arbeitsschutz nach Landesrecht zuständige Behörden
–Pflichtversicherung
–Berufsgenossenschaft
–Meldepflichten
2.5 VertragsrechtJurist
–Dienstvertrag
–Werkvertrag
–Kaufvertrag
–Miet-, Pacht-, Leasing- oder Nutzungsvertrag
–Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
2.6 Schließung der FahrschuleJurist, Fahrlehrer
Natürliche Personen:
–Verzicht, Stilllegung, Verkauf, Verpachtung
–Tod des Inhabers
Juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften:
–Gesamtvollstreckung/Konkurs, Liquidation
–Ausscheiden der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellten Person, Fristen
3.4Investitionen, Finanzierung 
3.1 InvestitionsbedarfBetriebswirt, Fahrlehrer
–Unterrichtsraum
–Lehrmittel
–Ausbildungsfahrzeuge
3.2 FinanzbedarfBetriebswirt
–Eigenkapitalfinanzierung
–Kreditfinanzierung
–Leasing
–Miete
4.20Management, Marketing und Werbung 
4.1 Erweiterter RaumbedarfJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Fahrschulbüro
–Geschäftsräume
–Annahmestellen
4.2 BüromanagementJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Bürozeiten
–Bürobesetzung
4.3 KooperationJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Kooperationsmöglichkeiten
–Gemeinschaftsfahrschule
4.4 Aufzeichnungen nach dem FahrlehrerrechtJurist, Fahrlehrer
–Aufzeichnung der Arbeitszeit in geeigneter Form
–Ausbildungsnachweis
–Preisaushang
–Datenverarbeitung in der Fahrschule
–Aufbewahrung und Verjährung nach Fahrlehrerrecht
4.5 KundenbetreuungBetriebswirt, Fahrlehrer
–Kundengewinnung
–Kundenberatung
–Kundenbindung
4.6 AbsatzorientierungJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Angebot und Nachfrage
–Marktforschung
4.7 WettbewerbsrechtJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–unlauterer Wettbewerb/Irreführung
–Sittenwidrigkeit
4.8 WerbungJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Planung
–Budget
–Werbemittel- und -medien
5.20Kalkulation und Rechnungswesen 
5.1 KalkulationBetriebswirt
–Kostenermittlung
–Kalkulation der Fahrschulpreise
–Marktpreise
5.2 BuchführungBetriebswirt
–Einnahmen-, Überschussrechnung
–kaufmännische Buchführung
5.3 Steuerliche Aufzeichnungs- und AufbewahrungspflichtenBetriebswirt
–Einkommensteuer
–Umsatzsteuer
5.4 Bilanzen, BeratungenBetriebswirt
–Jahresabschluss
–Steuerberatung
–Betriebsberatung
5.5 LiquiditätskontrolleBetriebswirt
–Status
5.6 FinanzplanBetriebswirt
–Schuldendienst
–Abgaben
5.7 SteuervorauszahlungenBetriebswirt
–Rentabilitätsrendite
–Umsatzrendite
5.8 RechnungsstellungJurist, Betriebswirt
–Geschäftsbedingungen
–Mahnverfahren
–Klage
–Verrechnungsstelle
5.9 ZahlungsverkehrJurist, Betriebswirt
–Bareinnahmen und Barausgaben
–Überweisungen, Daueraufträge
–Homebanking
6.12Arbeits- und Sozialrecht 
6.1 PersonalwesenJurist, Betriebswirt
–mitarbeitende/r Ehefrau/Ehemann
–angestellte Bürokraft (nebenberuflich, geringfügig oder hauptberuflich angestellt)
–angestellter Fahrlehrer
–„freier“ Mitarbeiter
–Vertretung des Inhabers im Einzelunternehmen
–Ausbildungsfahrschulen/Ausbildungsfahrlehrer
6.2 ArbeitsrechtJurist
–Anstellungsvertrag
Auflagen, Klauseln, Fristen, Lohn, Gehalt
–Arbeitszeit
Arbeitszeitrechts-, Sonn- und Feiertagsgesetz
–Krankheit
–Urlaub, Weiterbildung
–Abmahnung
–Kündigung
–Arbeitsgericht
6.3 Sozialrecht/VersicherungJurist, Betriebswirt
–Krankenversicherung
–Krankenkasse
–Altersvorsorge
–Sozialversicherung
–Risikoversicherung
 1LehrgangsabschlussJurist, Betriebswirt, Fahrlehrer
–Ausgabe der Teilnahmebescheinigung
1
Abweichend davon dürfen auch andere Lehrkräfte eingesetzt werden, wenn diese in der Lage sind, die genannten Inhalte zu vermitteln.