Erster Abschnitt
Anforderungen an
Fahrlehrer und Fahrschulen
§ 1 | Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung |
§ 2 | Anwärterschein und Fahrlehrerschein |
§ 2a | Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft |
§ 3 | Unterrichtsräume |
§ 4 | Lehrmittel |
§ 5 | Lehrfahrzeuge für Fahrschüler |
§ 6 | Ausbildungsnachweis |
§ 7 | Preisaushang |
Zweiter Abschnitt
Anforderungen an
Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 8 | Verantwortliche Leitung |
§ 9 | Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte |
§ 10 | Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte |
§ 11 | Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte |
§ 12 | Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte |
Dritter Abschnitt
Anforderungen an
Einweisungslehrgänge zum Erwerb der Seminarerlaubnis
§ 13 | Inhalt der Einweisungslehrgänge |
§ 14 | Dauer und Leitung der Lehrgänge |
Vierter Abschnitt
Überwachung
§ 15 | Überwachungspersonal |
§ 16 | Qualitätssichernde Anordnungen |
Fünfter Abschnitt
Sechster Abschnitt
§ 18 | Örtliches Fahrlehrerregister |
Siebter Abschnitt
Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 19 | Übergangsbestimmungen |
§ 20 | Ordnungswidrigkeiten
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Anlage 1.1 (zu § 2 Absatz 1) | Anwärterschein Fahrlehrer |
Anlage 1.2 (zu § 2 Absatz 1) | Fahrlehrerschein |
Anlage 1a (zu § 2a) | Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang |
Anlage 2 (zu § 3) | Unterrichtsräume |
Anlage 2a (zu § 4 Absatz 2) | Anforderungen an die Durchführung von theoretischem Unterricht in digitaler Form |
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1) | Ausbildungsnachweis/Ausbildungsbescheinigung |
Anlage 4 (zu § 7) | Preisaushang nach § 32 des Fahrlehrergesetzes |