- 1.
die Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- 2.
die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft,
- 3.
die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe in Bezug auf ein gemeinschaftliches Kind,
- 4.
die Annahme als Kind und die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- 5.
Wohnungszuweisungssachen nach § 14 oder § 17 des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- 6.
Haushaltssachen nach § 13 oder § 17 des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- 7.
den Versorgungsausgleich der Lebenspartner,
- 8.
die gesetzliche Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches minderjähriges Kind der Lebenspartner,
- 9.
die durch die Lebenspartnerschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
- 10.
Ansprüche aus dem lebenspartnerschaftlichen Güterrecht, auch wenn Dritte an dem Verfahren beteiligt sind,
- 11.
Entscheidungen nach § 6 des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Verbindung mit § 1365 Abs. 2, § 1369 Abs. 2 und den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 12.
Entscheidungen nach § 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1426, 1430, 1452 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder mit § 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 5 Absatz 2, Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 oder Artikel 17 des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft.