Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
- 1.
Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
- 2.
Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
- 3.
sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.