Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV)
§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für den automatisierten Abruf von Daten durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit von zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 des Einkommensteuergesetzes erforderlicher Daten, die bei den Trägern der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch gespeichert sind.