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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Eingangsformel
Auf Grund des § 13 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 9) wird folgendes verordnet:
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