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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Anpassung von Arzneimittel-Festbeträgen (Festbetrags-Anpassungsverordnung - FAVO)
§ 3 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die nach § 1 angepassten und nach § 2 angeglichenen Festbeträge werden mit Wirkung vom 1. Januar 2002 angewendet; bis zu diesem Zeitpunkt werden die bisherigen Festbeträge angewendet.