nach den §§ 301a und 302 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, zur Versorgung mit Krankentransportleistungen, zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, zur Versorgung mit Hebammenhilfe sowie zur Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen:
- aa)
den Abrechnungscode,
- bb)
das Tarifkennzeichen,
- cc)
die Abrechnungspositionsnummer der erbrachten Einzelleistung oder der abgegebenen Leistung mit Anzahl oder Menge,
- dd)
den Einzelbetrag der Abrechnungsposition,
- ee)
den Betrag gesetzlicher Zuzahlung,
- ff)
den Eigenanteil und die Mehrkosten,
- gg)
die Betriebsstättennummer des verordnenden Arztes,
- hh)
die lebenslange Arztnummer des verordnenden Arztes,
- ii)
das Institutionskennzeichen des Leistungserbringers,
- jj)
das Institutionskennzeichen des Krankenhauses, in dem die Hebamme als Beleghebamme die Leistungen erbracht hat,
- kk)
das Datum der Leistungserbringung und der Verordnung,
- ll)
den Behandlungsbeginn und das Behandlungsende,
- mm)
die gefahrenen Kilometer der Hebamme, des Entbindungspflegers und des Krankentransports,
- nn)
die Kennzeichen für Intensivpflege,
- oo)
die Leistungspositionen der häuslichen Krankenpflege,
- pp)
den Diagnose- oder Indikationsschlüssel mit Spezifikation des Anwendungsortes,
- qq)
die Kennzeichnung des Hausbesuchs,
- rr)
die Kennzeichen für Hilfsmittel,
- ss)
die Kennzeichen für die Verordnungsart bei Heilmitteln und für die Verordnungsbesonderheiten,
- tt)
die lnventarnummer für Hilfsmittel im Wiedereinsatz,
- uu)
die Pharmazentralnummer,
- vv)
die Positionsnummer für Produktbesonderheiten,
- ww)
das Geburtsdatum des Kindes oder den errechneten Geburtstermin bei vorgeburtlichen Leistungen,
- xx)
die Anzahl der geborenen Kinder,