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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Art 1 

Dem in Kopenhagen am 3. September 2008 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.