Gesetz zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung Art 1
Dem in Kopenhagen am 3. September 2008 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.